Der Zwickauer Stadtrat hat am Gründonnerstag mehrheitlich das Werbeverbot für Bundeswehr zurückgezogen, teilte die stadtverwaltung mit. Dem Beschluss waren heftige Querelen vorausgegangen. Das Werbeverbot für die Bundeswehr in Zwickau war auch überregional auf heftige Kritik gestoßen. Doch erst auf den Druck der Kommunalaufsicht hin hat der Stadtrat seinen Beschluss in der dritten Abbstimmung zum Thema korrigiert. 26 Stadträte stimmten dafür, den ursprünglichen Beschluss wieder aufzuheben. Außerdem gab es zwei Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen, teilte ein Sprecher der Stadtverwaltung mit.

Die Entscheidung unterstreicht, dass auch kommunale Gremien an die verfassungsrechtliche Ordnung gebunden sind.

Carsten Michaelis Landrat des Kreises Zwickau

Stadtrat stimmt zwei Mal mherheitlich für Werbeverbot

Der Stadtrat hatte Ende Januar 2025 erstmals ein Werbeverbot für die Bundeswehr beschlossen. Das hatte überregional Kritik verursacht. Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) hatte Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt, so dass sich der Stadtrat erneut mit dem Thema befassen musste.

Im Februar stimmten die Stadträte wieder mehrheitlich für den Antrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), Werbung für die Bundeswehr zu verbieten. Unterstützt wurde das vor allem aus der Fraktion der AfD, aber auch von zwei Stadträten aus den Reihen der CDU und dem fraktionslosen Vertreter der rechtsextremen Freien Sachsen. Die Oberbürgermeisterin ging daraufhin zum zweiten Mal in Widerspruch.

Kommunalaufsicht: Stadtrat überschritt seine Kompetenzen

Daraufhin entschied die Kommunalaufsicht als Rechtsaufsicht, dass so ein Werbeverbot gegen geltendes Recht verstoße und der Stadtrat seine Kompetenzen überschritten habe. "Die Bundeswehr ist eine im Grundgesetz verankerte Institution", begründete die Behörde ihre Einordnung. Sie sei nicht nur ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, sondern erfülle verfassungsrechtlich definierte Aufgaben. "Für eine Benachteiligung der Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehlt es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage." Damit verstoße der Beschluss gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz, so das Landratsamt.

Deswegen war es nun am Stadtrat, den Passus aufzuheben. Der Vorlage dazu aus dem Rathaus folgte das Gremium mehrheitlich. Der Zwickauer Landrat Carsten Michaelis (CDU) äußerte sich zufrieden zum Ausgang der Querele: "Die Entscheidung unterstreicht, dass auch kommunale Gremien an die verfassungsrechtliche Ordnung gebunden sind."

MDR (kk)/dpa

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