So wird die Waldbrandgefahr bewertet
Inhalt des Artikels:
- Die Waldbrandgefahrenstufen
- Waldbrand-Vorbeugung in Sachsen
- Regeln in Sachsen-Anhalt
- Details für Thüringen
Für die Einstufung der Waldbrandgefahr sind in Deutschland die Forst-Behörden der Länder zuständig. Sie tun dies auf Basis des Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Die Waldbrandgefahrenstufen
Der WBI beschreibt das meteorologische Potential dafür, dass Waldbrände entstehen und sich ausbreiten können. Er zeigt die Waldbrandgefahr in fünf Gefahrenstufen an, von "1", sehr geringe Gefahr, bis "5", sehr hohe Gefahr.
Die Bundesländer übernehmen diese Stufen einheitlich seit 2014, beziehen aber weitere Faktoren zusätzlich zum WBI ein, um die Gefahrenstufe für definierte Waldgebiete festzulegen. Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom Index des DWD abweichen.
Vorschriften in Sachsens Wäldern
- In Sachsen ist offenes Feuer und Rauchen im Wald ganzjährig generell verboten.
- Bei den Waldbrandgefahrenstufen "4" und "5" sollten Hauptwege im Wald nicht verlassen werden.
In Sachsen werden Waldgebiete grundsätzlich drei Waldbrandgefahrenklassen zugeordnet. Auf den Seiten von Sachsenforst heißt es dazu: "Die Ausweisung der Waldbrandgefahrenklassen beruht auf den langjährig statistisch erfassten Waldbränden, deren Brandfläche und Häufigkeit unter Berücksichtigung der Zünd- und Brennbereitschaft vorhandener Waldstrukturen (Baumartenzusammensetzung und Alter) sowie regionaler Standort- und Klimaverhältnisse."
Der Sachsenforst stuft die aktuelle Waldbrandgefahr anhand des DWD-Waldbrandgefahrenindex unter Berücksichtigung der Waldbrandgefahrenklassen ein.
Nachrichten
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Nationalparkranger und Polizei haben in der Sächsischen Schweiz nach illegalen Feuerstellen gefahndet. Dabei bekamen die Einsatzkräfte am Boden auch Hilfe aus der Luft.
mehrDer Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen oder das Zünden von Lagerfeuern generell untersagt. Auch dürfen Waldwege nicht mit Motorfahrzeugen befahren werden.
In den stark gefährdeten nord- und nordostsächsischen Kiefernwäldern wird bei den Stufen "4" und "5" empfohlen, die Waldgebiete zu meiden. Hauptwege dürfen nicht verlassen werden. Darüber hinaus können Landkreise, Städte und Gemeinde Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes anordnen – etwa Betretungsverbote.
Vorschriften in Sachsen-Anhalts Wäldern
- In Sachsen-Anhalt gilt bei den Gefahrenstufen "2" bis "5" Rauchverbot in Wäldern.
- Bei Stufe "5" dürfen die Hauptwege nicht verlassen werden.
Wie in Sachsen werden in Sachsen-Anhalt Waldgebiete grundsätzlich drei Waldbrandgefahrenklassen zugeordnet, die wie der Waldbrandgefahrenindex des DWD Einfluss auf die Ausrufung der Gefahrenstufen haben.

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In Sachsen-Anhalt gab es in den vergangenen acht Jahren mehr als 660 Waldbrände. Welche Regionen besonders betroffen waren und welche Gründe es dafür gibt.
mehrEs gelten diese Verhaltensregeln: In der "freien Landschaft" dürfen laut Landeswaldgesetz keine glimmenden Gegenstände weggeworfen werden, "leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken" dürfen nicht durch Rauchen gefährdet werden.
Überdies besteht in Wäldern bei den Waldbrandgefahrenstufen "2" bis "5" Rauchverbot – und außerhalb von öffentlichen Grillplätzen darf kein offenes Feuer entzündet werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe "5" darf der Wald außerhalb Wegen nicht betreten werden.
Vorschriften in Thüringens Wäldern
- In Thüringen ist offenes Feuer und Rauchen im Wald ganzjährig generell verboten.
- Ab Waldbrandgefahrenstufe "5" können ganze Waldgebiete gesperrt werden.
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist das Rauchen im Wald – einschließlich der Waldwege – ganzjährig verboten. Es darf im Wald oder weniger als 100 Meter davon entfernt kein offenes Feuer entzündet oder unterhalten werden. Ausnahmen sind durch die Forstbehörde genehmigte oder eingerichtete Feuerstellen. Die Nutzung muss im Einzelfall aber genehmigt werden. Weitere Ausnahmen, wie das Verbrennen von mit Forstschädlingen befallenem Pflanzenmaterial, müssen beantragt und genehmigt werden.
Ab Waldbrandgefahrenstufe "3" verstärkt die Forstbehörde die Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr. Ab Stufe "4" können Grillplätze und Feuerstellen, ab Stufe "5" ganze Waldgebiete gesperrt werden.
MDR/Sachsenforst/Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt/Thüringenforst(pfh)
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