Deutsche Wohnen erteilt Werbern der Telekom Hausverbot
- Telekom erklärt, das Fehlverhalten liege bei Mitarbeitern eines Vertriebspartners
- Verbraucherzentrale rät, Mitarbeiter nicht in die Wohnung zu lassen
- Verträge können jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden
Vertriebsmitarbeiter der Deutschen Telekom und ihrer Partnerfirmen haben aktuell in hunderten Gebäuden der Deutschen Wohnen Hausverbot. Der Vermieter begründet das gegenüber der Zeitung "Welt" damit, dass es in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von Mietern über aggressive Vertriebsaktivitäten gegeben habe.
Beschwerden über aggressive Werbung bei Verbraucherzentrale
Auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen seien einige solcher Beschwerden eingeganen, berichtet Referentin Micaela Schwanenberg: "Wir haben hier sogar Schilderungen, dass der Fuß in die Tür gestellt wird, dass regelrecht Sturm geklingelt wird bei den Leuten, dass den Leuten hinterhergelaufen wird, dass Kinder und Jugendliche überredet wurden, jemanden in die Wohnung zu lassen." Den Leuten sei tatsächlich erzählt worden, wenn sie diese Verträge jetzt nicht abschließen, müssten sie damit rechnen, dass sie irgendwann überhaupt kein Telefon oder Internet mehr hätten.
Problem liegt bei den Vertrieblern der Telekom
Die Deutsche Telekom räumte in der "Welt" ein, dass es in Liegenschaften der Deutschen Wohnen zu Fehlverhalten gekommen sei, allerdings von Mitarbeitern eines Vertriebspartners. Schwanenberg hält das für plausibel: "Das Problem sind häufig tatsächlich nicht die Anbieter, die dort etwas verkaufen lassen, sondern so ein paar schwarze Schafe unter diesen Vertrieblern."
Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale SachsenBildrechte: Jessica Grossmann
Das Problem sind häufig tatsächlich nicht die Anbieter, die dort etwas verkaufen lassen, sondern so ein paar schwarze Schafe unter diesen Vertrieblern.
Schwanenberg zufolge gibt es gerade vor allem in Auerbach, Dresden und Leipzig Beschwerden über solche Praktiken. Die betreffen allerdings nicht nur die Deutsche Telekom.
Unabhängig vom Anbieter nähmen gerade wieder solche sogenannten Haustürgeschäfte zu, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. "Also ich habe durchaus den Eindruck und wir haben auch entsprechende Zahlen, dass die Leute immer mehr an der Haustür angesprochen werden, und dass versucht wird, ihnen die unterschiedlichsten Arten von Telefon- oder Telekommunikationsverträgen aufzuschwatzen.“
Verbraucherzentrale: Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen
Häufig würden die Vertriebsmitarbeiter dabei versuchen, in die Wohnung der Menschen zu kommen und eine Druck-Situation aufzubauen, um sie zu einer Unterschrift zu bewegen, erklärt Reichertz. Er empfiehlt deshalb, diese Personen gar nicht erst in die Wohnung zu lassen.
Dazu rät auch Diane Rocke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Denn selbst wenn ein Vertrag unter Druck zustande gekommen ist, sei es schwer. diesen wieder aufzulösen. "Das lässt sich natürlich immer schwer darlegen, weil hier kommt es darauf an, wie ich das beweisen kann", sagt Rocke. "Das heißt, da stehen die Chancen nicht so gut, dass ich aus den Verträgen aus dem Grund wieder rauskomme."
Letzte Rettung: Widerrufsrecht bei Verträgen
Wer aber genau das möchte, sollte sich möglichst schnell Hilfe suchen, sagt Rocke. Denn die beste Möglichkeit, wieder aus einem solchen Vertrag herauszukommen, bietet die gesetzliche Widerrufsfrist. "Ein solches Widerrufsrecht gibt es bei den Verträgen außerhalb geschlossener Geschäftsräume, also bei den Haustürgeschäften."
Hier kann man die Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. "Darauf muss ich auch vom Anbieter hingewiesen werden. Wenn er das nicht tut, verlängert sich meine Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage", sagt Rocke.
Und es gibt noch eine zweite Möglichkeit. Die greift aber nur dann, wenn der Anbieter einen anderen Fehler gemacht hat. Nämlich dann, wenn er dem Kunden keine Vertragszusammenfassung gegeben hat. Denn ohne die ist der Vertrag nicht wirksam.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke