• Der Bundesrat hat das EU-Programmabkommen (Eupa) für Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen.
  • Bundesrat Guy Parmelin wurde am Mittwoch ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen.
  • Dies ermöglicht der Schweiz die rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital-Europe-Programm.
  • Die EU-Kommission beantragte gleichentags die Zustimmung der Mitgliedstaaten zum mit der Schweiz ausgehandelten Eupa-Abkommen.

Die Schweiz und die EU haben das EU-Programmabkommen (Eupa) am 2. April 2025 in Brüssel paraphiert, wie das Wirtschaftsdepartement WBF mitteilt. In Kraft trete das Abkommen mit der Ratifizierung, könne aber nach der im November 2025 geplanten Unterzeichnung bereits vorläufig angewendet werden. Ohne Unterzeichnung im laufenden Jahr würde der Schweiz der Ausschluss vom Forschungsprogramm drohen.

Dieses Vorgehen ermöglicht laut WBF eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programm. Sie soll somit vor der Unterzeichnung der restlichen Elemente des Pakets Schweiz-EU erfolgen. Das Eupa bleibe aber trotzdem Teil dieses Pakets für die Vernehmlassung, die Botschaft und die parlamentarische Beratung.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin, betonte, dass das Abkommen vor den anderen Elementen Gesamtpakets unterzeichnet werde. Dies ermögliche eine rasche Assoziierung an die laufende Programmgeneration. Trotzdem bleibe Eupa Teil des 2024 ausgehandelten Gesamtpakets Schweiz-EU, dessen Vernehmlassung noch vor dem Sommer vorgesehen sei.

Legende: Mit dem Eupa-Abkommen steht die internationale Forschungszusammenarbeit der Schweiz in der EU auf dem Spiel. (Symbolbild) Keystone/Gaetan Bally

Damit erhalten Forschende und Innovatoren, die seit Anfang 2025 im Rahmen einer Übergangsregelung wieder Zugang zu fast allen Ausschreibungen dieser Programme haben, ihre Projektkosten von der Europäischen Kommission finanziert. Die Schweiz wird dafür ihren Pflichtbeitrag von knapp 630 Millionen Franken für die Teilnahme am Programmjahr 2025 an die EU überweisen.

Teilnahme an Erasmus+ ab 2027 möglich

Das Eupa soll nach seiner Unterzeichnung bis zur Ratifizierung oder längstens bis zum 31. Dezember 2028 vorläufig angewendet werden und danach und weitergeführt werden. Dies ermögliche eine rasche Assoziierung an die laufende Programmgeneration im Bereich Forschung und Innovation 2021-2027, schreibt das WBF. Eine Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ sei gemäss Eupa ab 2027 möglich.

Auch die Europäische Kommission möchte das Eupa mit der Schweiz unterzeichnen und beantragte dafür am Mittwoch die Zustimmung ihrer Mitgliedstaaten. Die Brüsseler Behörde braucht für die Unterzeichnung das grüne Licht des Rats der EU, der aus Vertretern der 27 EU-Staaten zusammengesetzt ist.

In der Schweiz tritt das

Bundesrat Parmelin informierte zugleich, dass alle Dokumente zum Abkommen ab heute auf der WBF-Webseite öffentlich zugänglich sind. Das Eupa-Abkommen besteht aus einem allgemeinen Teil, der den Rechtsrahmen für alle Programmbeteiligungen der Schweiz bildet.

Dazu kommt ein programmspezifischer Teil, der die konkrete Teilnahme der Schweiz an einzelnen Programmen in angehängten Protokollen regelt. Ersterer ist unbefristet. Letzterer muss bei jeder Programmgeneration neu verhandelt werden. Dabei könnten neue Protokolle hinzukommen oder auslaufende nicht erneuert werden.

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