Gras roden mit Feuer: Für Brandrodung gelten strenge Regeln
- Die Brandrodung von Gras gefährdet Tiere und emittiert viel Feinstaub.
- Die Regeln sind je nach Bundesland unterschiedlich – Gartenabfälle dürfen begrenzt verbrannt werden.
- Der Rasen muss immer zuerst gemäht werden – und sollte am besten zu Sammelstellen gebracht werden.
Es überrascht kaum: Vom sogenannten Abflämmen hält man beim Naturschutzbund Thüringen nichts. Auch wenn Rainer Hanke vom NABU versteht, was sich ein Gartenbesitzer davon verspricht: "Man will es loswerden: Man ist der Meinung, man ermöglicht dem Jungbewuchs ein besseres Durchdringen durch diese Matte, die sich da im Laufe des Herbstes, des Winters gebildet hat."
Brandrodung: Gefahr für Tiere und Luftqualität
Das klappt durchaus, aber zu einem hohen Preis für die Umwelt. Rainer Hanke denkt dabei zum einen an Tiere, die ihren Lebensraum am Boden oder darunter haben – wie Blindschleichen, Mäuse oder Igel. Aber auch die Menschen in der Nähe würden mehr abkriegen, als ihnen lieb sein könne: "Das Verbrennen passiert meistens unter Sauerstoffmangel. Und es ist keine hundertprozentige Verbrennung: Es werden Reste in die Luft entlassen – das kannten wir früher auch noch nicht, dieses schöne Wort 'Feinstaub'. Das Problem ist man damit nicht los, man hat es dann nur in die Luft abgegeben."
Ausnahmen je nach Bundesland möglich
In Thüringen, wo der MDR-AKTUELL-Hörer lebt, ist nicht nur das Verbrennen von Gras, sondern von allen Gartenabfällen seit 2016 untersagt. Zur Begründung verweist das Umweltministerium neben dem Feinstaub auf den Rauch und dessen Folgen, vor allem für Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen. Allerdings kann ein Bundesland Ausnahmen beschließen. In Thüringen gibt es diese nur für Brauchtumsfeuer wie in der Nacht zum 1. Mai, oder für Abfälle von kranken Pflanzen.

Gleich hinter der Landesgrenze, im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt, gelten andere Regeln: Hier gibt es zumindest in ländlichen Gebieten im März und Oktober noch sogenannte Brenntage. Was genau erlaubt ist, erklärt Christian Kah, Leiter des dortigen Umweltamtes: "Die Verbrennung ist ausschließlich auf privaten Grundstücken erlaubt und es geht um Klein- und Astschnitt, der im gewissen Umfang verbrannt werden darf. Das Abflämmen einer Wiese zählt also nicht dazu."
Rasen muss immer zuerst gemäht werden
Mit anderen Worten: Auch während dieser Brenntage muss der Rasen gemäht sein, ehe er verbrannt werden darf. Und Christian Kah wäre es ohnehin lieber, wenn kleine wie große Gärtner ihren Grasschnitt zu den Sammelstellen des Kreises bringen. Die dort gesammelten Abfälle werden in einer zentralen Anlage kompostiert. Der entstandene Kompost wird anschließend verkauft oder an Privatleute abgegeben.
So ist es auch in Hildburghausen vorgesehen. Bei der Kompostierung entstehe außerdem nutzbares Biogas, teilt das Thüringer Umweltministerium mit. Aber gibt es Pläne, auch im Freistaat zu einer Regelung wie den Brenntagen zurückzukehren? Das Ministerium verweist dazu auf die jetzigen Ausnahmen beim Verbrennen. Das soll nichts anderes heißen als: Nein.
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